§1 Allgemeines
Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Sie gelten insbesondere gegenüber Kaufleuten und Unternehmen und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines besonderen erneuten Hinweises bedarf.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden, gelten nur dann, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird.
§2 Angebot und Annahme, Leistungsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Annahme eines noch bestehenden Angebotes führt zu einer verbindlichen Bestellung, wenn diese
von uns schriftlich bestätigt wird.
Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Technische Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder Werbematerialien sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und sichern insbesondere auch nicht bestimmte Eigenschaften zu.
Bei Verkäufen nach Muster oder Probe hat der Besteller die Ware unverzüglich zu besichtigen und Mängelrügen innerhalb von zehn Tage anzubringen. Nach Ablauf dieser First gilt das Muster oder die Probe als gebilligt und es kommt das angestrebte Vertragsverhältnis zu Stande.
Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Sonderanfertigungen werden nur ausgeführt, wenn eindeutige und erfüllbare technische Vorgaben vom Besteller gemacht und von uns schriftlich bestätigt werden.
Modelle und Werkzeuge verbleiben unser Eigentum, auch wenn diese auf Kosten des Auftraggebers angefertigt worden sind.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere in der AuftragsbestätigungangegebenenPreisezuzüglichgesetzlicherMehrwertsteuer und dem Zahlungsziel. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Gewichte und Mengen maßgebend, es sei denn, der Besteller widerspricht unverzüglich nach Empfang der Ware unter Antritt des Gegenbeweises. Verpackungs- und Transportkosten, gegebenenfalls die Kosten einer Transport- versicherung werden zusätzlich erhoben.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise auch nach Vertragsabschluss anzupassen, falls erhebliche unvorhersehbare Kostenänderungen, beispielsweise durch Wechselkursschwankungen oder durch überhöhte Einkaufsreise eintreten.
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Besteller automatisch in Zahlungsverzug und hat von da an den Rechnungsbetrag mit dem gesetzlichen Zinssatz, z.Zt. 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Skonto wird nur gewährt, sofern dies gesondert vereinbart wird. Als skontofähig gilt der Rechnungsendbetrag abzüglich Frachtkosten, Verpackungskosten und Palettenwert. Werden Umstände bekannt, die an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigte Zweifel aufkommen lassen. Haben wir nach freier Wahl das Recht, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen wegen bereits fälliger oder zukünftiger Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung zu verlangen und die Lieferverpflichtung von der Erbringung dieser Sicherheiten abhängig zu machen. Skonto wird nur dann gewährt, wenn diese innerhalb der vereinbarten Frist eingehend auf eines unseres Kontos gutgeschrieben ist.
§ 4 Transport und Gefahrenübergang, Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Der Gefahrenübergang erfolgt, sobald die Ware in das Transportmittel verladen worden ist bzw. bei Abholung die Versandbereitschaft durch uns schriftlich mitgeteilt worden ist.
Der Transport der Waren erfolgt ausschließlich in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn eine Auslieferung durch uns, sei es mit eigenem LKW und Frachtführer oder sonstige beauftragte Dritte erfolgt.
§ 5 Verpackung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers vom üblichen Standard abweichend verpackt, werden diese Verpackungskosten gesondert berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
§6 Liefer- und Leistungszeit
Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei die Anzeige der Versandbereitschaft als Erfüllung des Liefertermins gilt.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und hierdurch verursachte Schäden an Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferausfälle seitens unserer Lieferanten, Ausfälle aufgrund Rohstoffmangels, Energieausfalls, Arbeitsstreiks oder Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Frist. Wir die Lieferung mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem von uns verschuldeten Leistungsverzug ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn die Lieferung der Ware nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erfolgt ist.
Die Höhe einer dich eventuell ergebene Schadensersatzforderung ist auf dem Bestellwert beschränkt.
§ 7 Rechte und Pflichten des Bestellers, Eigentumsvorbehalt und Abtretungsverbot
Der Besteller ist verpflichtet, die als versandbereit gemeldete Ware unverzüglich abzuholen und innerhalb der Zahlungsfrist gemäß §3 zu bezahlen. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Mängel zu prüfen und entdeckte Mängel anzuzeigen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zur Zeit fälligen Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum und ist deshalb vom Besteller pfleglich zu behandeln, insbesondere auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen, Beschädigungen und Zerstörung, auch gegen Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt eventuelle Anspräche auch Versicherungsverträgen an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an.
Zur Durchsetzung dieser Ansprüche hat der Besteller Anschrift und Mitgliedsnummer der jeweiligen Versicherung mitzuteilen. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen und darf sie vor Bezahlung nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung weiterverarbeiten.
Eigene Forderungen aus einem eiterverkauf der von uns gelieferten Waren werden an uns abgetreten, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche hat der Besteller Namen und Anschrift seines Kunden bekannt zugeben. Pfändungen und sonstige Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen, damit wir unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum ausüben können.
Das Vorbehaltseigentum wird auch durch Verarbeitung nicht Eigentum oder Miteigentum des Bestellers.
§ 8 Gewährleistung und Schadensersatz
Durch den Vertrag sind wir verpflichtet, die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Ware ist mangelfrei, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat oder für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und vom Besteller nach Art der Ware erwartet werden kann. Ist die Ware nicht von dieser Beschaffenheit, kann der Besteller, soweit er seine sofortige Prüfungs- und Rügepflicht wahrgenommen hat, Nacherfüllung verlangen. Wir entscheiden, ob wir nachbessern oder Ersatzware liefern.
Ist dieses unmöglich oder zu aufwendig, d.h. nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, können wir die Nacherfüllung verweigern. In diesem Fall kann der Besteller von Vertrag zurücktreten oder, wenn er die mangelhafte Ware behält, eine angemessene Minderung des Preises verlangen.
Hierbei ist insbesondere der Wert der Ware in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels zur Erfüllung des vertraglich bezweckten Erfolgs zu berücksichtigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
Tritt der Besteller ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück, hat er wegen Vertragsbruchs pauschalen Schadensersatz von 70% des Warenwertes zu leisten, es sei denn, der Besteller kann den Nachweis eines geringen Schadens erbringen. Ist unser Schaden nachweislich größer, können wir höheren Schadensersatz verlangen.
§ 9 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder von pflichtwidrig erbrachten Leistungen einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres nach Auslieferung. Eine Ausnahme hiervon bilden Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Schäden im Zusammenhang mit dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, diese Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Auslieferung.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand von comfort-clima GmbH, im vorliegendem Falle entweder das Amtsgericht München oder das Landgericht München. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, die Vorschriften über den internationalen Warenkauf und des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ändert sich der Firmenstand von comfort-clima GmbH, so ändert sich auch der Gerichtsstand an den neuen Firmenort.
§ 11 Technische Beratung, Auskünfte, Schulungen
Unsere technischen Auskünfte, Vorschläge und Beratungen sind nur dann verbindlich, wenn diese objektbezogen und schriftlich erfolgen.
Ferner gelten unsere Vorgaben und Richtlinien um Bezug auf due technischen Ausführungen.
§ 12 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden zu den schriftlichen Verträgen sind nicht getroffen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die unwirksamen Bestimmungen sind unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Interessenlage der Parteien so auszulegen, dass sie zulässigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.